Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, regelt im Falle einer formellen Teilung eines Grundstücks durch eine Teilungserklärung das jeweilige Eigentum an den auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen oder Gebäuden, das sogenannte Wohnungseigentum, das Gemeinschaftseigentum am Gebäude oder Grundstück sowie an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen, das sogenannte Teileigentum.

 

Für die Mitglieder einer Wohungseigentümergemeinschaft kommt es zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen.

 

Was ist eine ordnungsgemäße Verwaltung, was ist eine bauliche Änderung, was darf ich am Sondereigentum ändern, ohne die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, ist die Abrechnung des Verwalters richtig, sind die in der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse ordnungsgemäß zustande gekommen oder anfechtbar bzw. gar nichtig etc. ?

 

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Jens Becker-Platen