Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.

 

Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abmahnung von unlauter handelnden Konkurrenten und deren Inanspruchnahme auf Schadens- und Kostenersatz; häufigste Fallkonstellationen sind dabei – insbesondere im e-commerce :

  • unterbliebene oder fehlerhafte Belehrungen über Widerrufsrechte im e-commerce
  • irreführende Angaben zu Waren und Dienstleistungen sowie unrichtige Preisangaben
  • fehlende Verlinkung zu der Streitschlichtungsplattform der Europäischen Kommission gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung)
  • Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen von Mitbewerbern

 

Dabei prüfen wir stets die Schnittstellen zu den „benachbarten“ Rechtsgebieten des Markenrechts und des Urheberrechts.

 

Wegen der oftmals vorliegenden Eilbedürftigkeit wettbewerbsrechtlicher Fälle setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten auch mittels einstweiliger Verfügungen durch.

 

Im Rahmen der vorgenannten Konstellationen übernehmen wir natürlich auch die Abwehr von unberechtigten Abmahnungen. Droht der Erlass einer gegen unsere Mandanten gerichteten einstweiligen Verfügung, hinterlegen wir auch entsprechende Schutzschriften am Zentralen Schutzschriftenregister.

 

 

Ihre Ansprechpartner:     RA Dr. Jens Becker-Platen

RA Michael Hopp, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht