Unsere Kompetenzen im Maklerrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Makler als auch Immobilienverkäufer und -käufer sowie Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnungen zum Kauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung zu allen Fragen rund um den Maklervertrag. Häufig kommt es zwischen den Beteiligten zum Streit, ob eine Maklerprovision angefallen ist und wenn ja, in welcher Höhe sie gefordert oder ob diese ggf. zurückgefordert werden kann.
Ebenso stehen wir Ihnen bei der Gestaltung von Maklerverträgen gerne zur Seite.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Jens Becker-Platen