Wir beraten und vertreten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Aus diesem breiten Spektrum sind entsprechend ihrer praktischen Relevanz die folgenden Themen hervorzuheben:

 

Arbeitsvertrag

Wir erstellen und überprüfen Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der sich fortentwickelnden, aktuellen Rechtsprechung. Immer wieder ergibt die Prüfung von Arbeitsverträgen, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sind und z.T. ungeahnte Rechtsfolgen für die Vertragsparteien auslösen. Wir helfen dabei, die sich hieraus ergebenden Probleme zu bewältigen.

Daneben helfen wir bei der Lösung von Scheinselbstätigkeitsproblemen, beraten zur Befristung von Arbeitsverträgen wie auch zu Provisionsvereinbarungen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und Kundenschutzklauseln.

 

Fragen im bestehenden Arbeitsverhältnis

Wir beraten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zu allen Themen bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Urlaubsgewährung, Krankheit und Entgeltfortzahlung, Arbeitszeitgestaltung (Teilzeit), Versetzung, Lohnansprüche und Sonderzahlungen.

 

Kündigungsschutz, Abfindung

Wir führen Kündigungsschutzprozesse und bereiten die damit zusammenhängenden Fragen (z.B. Abmahnung, Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz etc.) gründlich vor. Wenn unsere Mandanten es wünschen, unternehmen wir bereits frühzeitig den Versuch, eine gütliche Einigung –etwa in Form einer Abfindung– herbeizuführen.

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses helfen wir bei der Erstellung von Zeugnissen, der Durchsetzung von Urlaubsabgeltungsansprüchen und sonstigen Abwicklungsproblemen (z.B. Rückgabe eines Dienstwagens etc.).

 

 

Ihr Ansprechpartner: RA Michael Hopp, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht