Unsere Kompetenzen im Grundstücks- und Immobilienrecht

 

Im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts prüfen wir Grundstückskaufverträge wie auch Bauträgerverträge und verhandeln diese mit den Vertragspartnern unserer Mandanten.

 

Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Mängelgewährleistung im privaten Baurecht, einer sachgerechten Regelung der Sicherheiten bei der Kaufpreiszahlung sowie den wichtigen Schnittstellen zur VOB/B, zum Wohnungseigentumsrecht wie auch zum öffentlichen Baurecht.

Wir vertreten gleichermaßen Käufer wie auch Verkäufer/Bauträger.

 

Des Weiteren unterstützen wir Mandanten bei der Abwehr von Beeinträchtigungen ihres Grundstückseigentums. Wir setzen Schadensersatzansprüche, Beseitigungsansprüche sowie Unterlassungsansprüche durch, die sich z.B. aus Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück oder Beeinträchtigungen in Form von Gerüchen, Geräuschen oder Erschütterungen ergeben.

Ferner vertreten wir unsere Mandanten auch in „klassischen“ Nachbarstreitigkeiten, etwa bei der Beseitigung unrechtmäßiger Grenzbepflanzungen

 

Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Sicherung ihrer Ansprüche an Grundvermögen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Eintragung von Vormerkungen im Grundbuch – auch im Wege einer einstweiligen Verfügung. Daneben setzen wir Grundbuchberechtigungen ebenso durch wie Ansprüche auf Löschung von dinglichen Rechten/Dienstbarkeiten.

 

 

Ihre Ansprechpartner:     RA Dr. Jens Becker-Platen

RA Michael Hopp, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht