Unsere Kompetenzen im Handelsvertreterrecht / Vertriebsrecht

 

Wir beraten und vertreten im Handelsvertreterrecht/Vertriebsrecht sowohl Unternehmer wie auch selbständige Handelsvertreter und Arbeitnehmer, auf die das Handelsvertreterrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zur Anwendung kommt.

 

Zu unserem Leistungsspektrum zählt insbesondere die Prüfung wie auch die Ausarbeitung von Handelsvertreter-/Vertriebsverträgen. Dabei liegt unser Augenmerk insbesondere auf den „Dauerbrennern“ dieses Rechtsgebiets:

  • Gebietsschutz
  • Provision
  • Stornohaftung
  • Wettbewerbsabrede/-verbot
  • Vertragsstrafe

 

Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei Provisionsklagen sowie der dazugehörigen Auskunfts- und Hilfsrechte, insbes. des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs, wie auch bei der Geltendmachung des Handelsvertreterausgleichs.

 

 

Ihre Ansprechpartner:     RA Dr. Jens Becker-Platen