Unsere Kompetenzen in der Mediation

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden durch einen neutralen Mediator und den Parteien, die häufig ebenfalls anwaltlich  vertreten werden, Konflikte bearbeitet und versucht, auf breiter Ebene zu lösen.

Dieses Verfahren ist  vertraulich, strukturiert,  freiwillig, aber auch  ergebnisoffen und kann sowohl bei Gericht als auch außergerichtlich geführt werden.

Da die Konfliktparteien selbst die Lösung entwickeln, ist diese im Ergebnis stabiler und von Dauer.

Insbesondere im Hinblick auf Trennung und Scheidung kann so oft ein häßlicher Nerven- und zeitaufwändiger Rosenkrieg vermieden werden.

Folgende Verfahrensprinzipien sind grundlegend:

–           Selbstverantwortlichkeit: Nur die Konfliktparteien selbst kennen den Kern der Problematik und erarbeiten die Lösungsoptionen selbst unter Anleitung des Mediators.

–           Freiwilligkeit: niemand kann zur Teilnahme an einer Mediation gezwungen werden.

–           Ergebnisoffenheit: es gibt keine vorgegebenen Ziele; die Parteien erarbeiten das Ergebnis selbst.

–           Unparteilichkeit und Neutralität des Mediators: dies kann entweder ein speziell ausgebildeter Güterichter bei Gericht sein, der die Mediation kostenfrei bei Gericht im Rahmen eines rechtshängigen Streitverfahrens leitet, oder außergerichtlich ein unabhängiger, mit den Parteien bisher nicht befasster Mediator.

–           Informiertheit der Parteien: die Parteien kennen ihre Rechte und Pflichten und entscheiden auf dieser Grundlage auch über mögliche Kompromisse und Lösungen.

–           Vertraulichkeit: die Konfliktparteien verpflichten sich, alles im Rahemn der Mediation Offenbarte vertraulich zu behandlen.

Soll ein Mediationsverfahren zum Erfolg führen, so ist es wichtig, dass auch hier ein Anwalt und professioneller Mediator beratend zur Seite steht.

 

Ansprechpartner:        RAin Michaela Schmidt-Eberth, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin