Unsere Kompetenzen im Medizin- Arzthaftungsrecht
Wir beraten und vertreten Patienten und Ärzte im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechtes.
Eine ärztliche Behandlung muss lege artis, d. h. entsprechend der Regeln der ärztlichen Heilkunst erfolgen. Nicht selten hat der Patient nicht wirksam in eine Behandlung eingewilligt oder es kommt bei einem ärztlichen Eingriff zu Behandlungsfehlern. Lässt sich eine fehlende oder fehlerhafte Einwilligung oder ein solcher Behandlungsfehler nachweisen, und führt ein solcher zu einer Gesundheitsbeschädigung, so stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Kann der Patient einen groben Behandlungsfehlers nachweisen, so kommt es zu einer Beweiserleichterung, die bis zur Umkehrung der Beweislast führen können.
Wir stehen Ihnen auch bei der Vertragsgestaltung ärztlicher Kooperationsmodelle und dem Gesellschaftsrecht der freien Heilberufe zur Seite.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Jens Becker-Platen