Wir vertreten Ihre Interessen kompetent von Beginn des Ermittlungsverfahrens an.  Eine frühzeitige Einflussnahme auf das Verfahren führt nicht selten zur Einstellung. Wichtig ist allerdings, zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen und keine Angaben zu machen.  Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen alle Bereiche des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Verkehrsstrafrechts  sowie des Betäubungsmittelstrafrechts.

 

Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Michaela Schmidt-Eberth.