Unsere Kompetenzen im Vereinsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Vereinsrecht.
Gerne stehen wir Ihnen bei Vereinsgründungen, bei der Erstellung oder Überarbeitung von Satzungen, bei Verfahren zum Ausschluss von Mitgliedern, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Versammlungen, zur Frage der Haftung des Vorstands etc. zur Seite.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Jens Becker-Platen