Nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn Sie verletzt wurden, haben Sie anderes zu tun als sich um die Regulierung des Personen- und Sachschadens zu kümmern.
Wenn Sie nicht wissen, bei wem der Unfallgegener versichert ist, ermitteln wir für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche.
Wir regulieren außergerichtlich und gerichtlich sowohl Ihren Sachschaden (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden, Gutachterkosten, Vorhaltekosten, Nutzungsausfallantschädigung wenn Sie keinen Metwagen nutzen, Kosten der Ab- und Anmeldung, Kasko-Hochstufungsschaden etc.) als auch Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, entgangener Verdienst, Rentenschaden) etc.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Jens Becker-Platen